Zuverlässiges Handling Ihrer Zolldokumente von der Beratung, Erstellung bis zur Kommunikation mit den Zollbehörden. Denn vollständig und korrekt ausgefüllte Dokumente sind die Basis für die zügige Zollabwicklung.
Zollabwicklung für Importe, Exporte und Transitsendungen
Schnelle Verzollung beginnt mit klaren Prozessen. Wir begleiten Ihre Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitverfahren mit Fachwissen, direktem Behördenkontakt und rechtlicher Sicherheit.
Ihre Vorteile:
Schnellere Abwicklung und kürzere Laufzeiten:
Die Verzollung ohne externe Dienstleister verhindert Verzögerungen, Standzeiten und unnötige Kosten. Wir reagieren sofort auf Anordnungen der Zollbehörden und sorgen für eine schnelle Freigabe Ihrer Ware.
Eine Ansprechperson und alles aus einer Hand:
Gesamter Transport mit Vor- und Nachlauf sowie Verzollung aus einer Hand ohne Informationsverluste, mit transparenten Abläufen und klaren Verantwortlichkeiten.
Minimierung von Risiken:
Durch frühzeitige Prüfung erkennen wir Problemwaren, bevor sie zum Risiko werden. Dadurch schützen wir Sie vor Standgeld, Demurrage, Detention und kostspieligen Nachverzollungen. Ihre Kostenstruktur ist planbar und transparent und Ihr Unternehmen hat rechtliche Sicherheit.
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Zolldokumente
Zolldokumente für die Zollanmeldung und -abwicklung:
Wir erstellen für Sie die für den internationalen Warenverkehr benötigten Zolldokumente. Entsprechend Ihrer Ware, dem Handelswert und dem Bestimmungsland/-gebiet stellen wir die Vollständigkeit und korrekte, rechtskonforme Ausführung Ihrer Dokumente sicher.
Mit unserer Expertise im EU-Zollkodex beraten wir Sie zur Bewertung von Verboten und Beschränkungen, wie beispielsweise Dual-Use- oder Anti-Dumping-Regelungen. Wir unterstützen Sie bei der Anforderung von Einfuhrgenehmigungen, Lizenzen und behördlicher Nachweise und Zertifikate. Unsere fachkundige Beratung zu Zusatzcodes, Warennummern (EORI) und weiteren Einfuhrregularien sorgen für eine reibungslose Zollabwicklung.
Ihre Vorteile durch unser Management Ihrer Zolldokumente:
Beratung zu Zollwert, Incoterms, Präferenzen & Aufschubkonten
Fachkundige Unterstützung bei allen zollrelevanten Parametern zur optimalen Gestaltung Ihrer Liefer- und Kostenstrukturen.
Reduzierung von Haftungs- und Bußgeldrisiken
Fehlerfreie Dokumentation und rechtskonforme Abwicklung minimieren finanzielle Risiken und schützen vor nachträglichen Forderungen.
Übernahme der Kommunikation mit dem Zoll
Direkte Klärung von Rückfragen, Prüfungen oder Unstimmigkeiten mit den zuständigen Zollstellen für maximale Entlastung.
ATLAS Verzollung durch uns als AEO F
Wir sind als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO F – Authorized Economic Operator Full) zertifiziert. Dies bestätigt unsere Zuverlässigkeit, Sicherheit und zollrechtliche Compliance und verleiht uns einen hohen Vertrauensstatus beim ATLAS-Zollverfahren. Als unsere Kunden profitieren Sie bei der EU-Zollabwicklung von uns durch vereinfachte Zollverfahren, geringere Kontrollen und dadurch schnellere Abfertigung.
Ihre Vorteile für Ihre Verzollung durch uns als AEO F:
Schnellere Zollabfertigung
AEO F‑zertifizierte Unternehmen profitieren von deutlich reduzierten Prüfquoten und beschleunigten Abläufen in der ATLAS Verzollung.
Höhere Planungssicherheit
Durch anerkannte Zuverlässigkeit und transparente Prozesse sinkt das Risiko unerwarteter Verzögerungen. Lieferketten bleiben stabil und kalkulierbar.
Weniger Aufwand dank vereinfachter Verfahren
Der AEO F‑Status ermöglicht den Zugang zu zahlreichen zollrechtlichen Vereinfachungen. Das reduziert Bürokratie und spart Zeit sowie Kosten.
Abfertigung für Ihre EU-Verzollung
Die Ein- und Ausfuhr von Waren in der EU ist komplex: unterschiedliche nationale Verfahren, strenge Dokumentationspflichten und hohe Compliance‑Anforderungen führen schnell zu Verzögerungen oder Sanktionen. Wir übernehmen für Sie die vollständige EU‑Verzollung – schnell, rechtskonform und effizient. Auch britische und schweizerische Importabfertigungen wickeln wir zuverlässig für Sie ab.
Sichere Dokumentation
Vollständige, korrekte Unterlagen für eine schnelle und rechtskonforme EU‑Verzollung.
Präzise Warencodierung
Exakte HS‑Codes vermeiden Verzögerungen, Strafen und unnötige Kosten.
Klare Kosten & schnelle Abfertigung
Transparente Abgabenberechnung und digitale Übermittlung für zügige Importprozesse.
Verbrauchsteuern
Wir sind registrierter Sender bzw. Empfänger und können Ihre verbrauchssteuerpflichtigen Waren direkt unter Steueraussetzung für Sie empfangen. Wir übernehmen die steuerrechtliche Verantwortung. Sie erhalten eine schnellere Abwicklung mit weniger Formalitäten.
Wir übernehmen die sorgfältige Dokumentation, für Waren, die nationalen Sonderregelungen unterliegen. Aufzeichnungen über Mengen, Art, Herkunft, Verwendung und steuerliche Behandlung der Waren. Diese Dokumentation dient der Nachweisführung gegenüber der Zollverwaltung und ist Grundlage für Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen.
Ihre Vorteile durch unser Verbrauchsteuermanagement:
Rechtskonforme Abwicklung von Anfang an
Verbrauchsteuerliche Vorgaben sind komplex und ändern sich regelmäßig. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Umsetzung aller Anforderungen und sorgen für transparente, nachvollziehbare Prozesse mit hoher Rechtssicherheit.
Transparente Prozesse und Kosten
Klare Abläufe und nachvollziehbare Dokumentationen sorgen für bessere Kalkulierbarkeit und helfen dabei, unerwartete Zusatzkosten oder nachträgliche Forderungen zu vermeiden.
Kompetente Begleitung im Tagesgeschäft
Unsere Spezialisten stehen Ihnen bei Fragen zu Verbrauchsteuern, Zollverfahren und behördlichen Anforderungen zur Seite und begleiten Sie zuverlässig durch komplexe Prozesse.
Akkreditiv sicher begleiten
Mit unserem Akkreditiv-Service unterstützen wir Sie bei der Erstellung, Prüfung und Abstimmung aller akkreditivrelevanten Unterlagen. So reduzieren Sie das Risiko von Zahlungsverzögerungen, vermeiden kostspielige Dokumentenfehler und schaffen die Grundlage für eine reibungslose Zahlungsabwicklung im internationalen Handel.
Ihre Vorteile mit unserem Akkreditiv-Service:
Zahlungen zuverlässig absichern
Ein Akkreditiv bietet zusätzliche Sicherheit im internationalen Handel. Wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen korrekt umzusetzen, damit vereinbarte Zahlungen nicht an formalen Dokumentenfehlern scheitern.
Dokumentenfehler frühzeitig vermeiden
Schon kleinste Abweichungen können zu Rückfragen oder Nachforderungen führen. Durch die sorgfältige Prüfung Ihrer Unterlagen reduzieren wir Fehlerquellen und sorgen für eine höhere Prozesssicherheit.
Unterstützung von Experten
Unsere Spezialisten kennen die Anforderungen internationaler Liefer- und Zahlungsprozesse. Sie erhalten einen zentralen Ansprechpartner, der Sie bei der Akkreditivabwicklung zuverlässig begleitet.
Schnellere Abstimmung mit Beteiligten
Wir unterstützen die Kommunikation zwischen Unternehmen, Banken und weiteren Beteiligten. Dadurch lassen sich Rückfragen schneller klären und Dokumente fristgerecht bereitstellen.
Zolllager für mehr Flexibilität
Unser Zolllager bietet Ihnen maximale Flexibilität für international gehandelte Waren. Importgüter können unter Zollaufsicht gelagert werden, ohne dass Zollabgaben oder Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig werden. Gleichzeitig bleiben Sie flexibel bei Weiterverkauf, Veredelung oder Reexport. Wir unterstützen Sie mit rechtskonformen Prozessen, transparenter Bestandsführung und einer reibungslosen Integration in Ihre Lieferkette.
Ihre Vorteile mit unserem Zollagerlösungen:
Zölle und Steuern später zahlen
Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer werden bei Lagerung im Zollager erst fällig, wenn die Ware in den freien Verkehr überführt wird. Das schont Ihre Liquidität und reduziert die Kapitalbindung bei internationalen Warenströmen.
Mehr Flexibilität für Ihre Waren
Im Zolllager sind Waren zeitlich flexibel eingelagert. Sie können umverpackt, etikettiert oder für den Weitertransport vorbereitet werden. Das schafft zusätzliche Handlungsspielräume für Ihre Supply Chain.
Sichere und rechtskonforme Lagerung
Die Lagerung unter Zollaufsicht erfordert klare Prozesse und eine lückenlose Dokumentation. Mit unserer Erfahrung sorgen wir für die Einhaltung aller zollrechtlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei einer sicheren Abwicklung.
Nahtlose Integration in Ihre Lieferkette
Unser Zolllager ist eng mit Ihren Import-, Export- und Transitprozessen verbunden. Durch die koordinierte Abwicklung von Lagerung und Zollverfahren reduzieren sich Schnittstellen, Abstimmungsaufwand und potenzielle Verzögerungen.
FAQ zu den Zolldokumenten:
- Einfuhrverzollung
- Transitverfahren
- Rückwarenabfertigung
- Zolllagerverfahren
- Vorrübergehende Einfuhr/Verwahrung
- Veredelung
- Fiskalverzollungen
Eine Ausfuhranmeldung oder Ausfuhrerklärung ist eine Zollanmeldung, die bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) in ein Nicht-EU-Land (Drittland) erforderlich ist. Sie dient der Kontrolle von Exportbestimmungen, Sicherheitszwecken und der statistischen Erfassung.
Dafür wird benötigt:
- Packliste (Netto-/Brutto-Gewicht und Packstückanzahl)
Die Abkürzung EORI steht für Economic Operators’ Registration and Identification und bezeichnet eine eindeutige Registrierungs- und Identifikationsnummer für Unternehmen, die am internationalen Warenverkehr teilnehmen.
Sobald ein Unternehmen Importe oder Exporte mit Nicht‑EU‑Ländern durchführen möchte, wird diese Nummer für den Austausch mit den Zollbehörden benötigt.
Welche Dokumentation für die die Zollanmeldung benötigt wird, hängt von der Art der Ware, dem Handelswert und dem Bestimmungsland ab.
Wichtige Zolldokumente im Überblick:
- Handelsrechnung: Die Handelsrechnung enthält
- die Adressen der Auftraggebenden sowie der Verkäufer:in (falls nicht identisch),
- die Adressen der Käufer:in und Empfänger:in (falls nicht identisch),
- die Warenbeschreibung mit Waren- und Zolltarifnummer, Menge, Preis und Lieferbedingungen
- Anzahl der Packstücke (Karton, Paletten etc.)
- Frankatur DAP
- Ursprungsland der Ware
- Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Zollgebühren und Steuern.
- Packliste: Die Packliste gibt Auskunft über die Verpackung, Menge und Beschreibung der Waren. Sie hilft Zollbeamten, die Waren effizient zu inspizieren und den Warenwert zu bestätigen.
- Ursprungszeugnis: Das Ursprungszeugnis bestätigt das Ursprungsland der Waren und ist wichtig für die Anwendung von Handelsabkommen oder Präferenzzollsätzen.
- Ausfuhranmeldung: Die Ausfuhranmeldung ist eine offizielle Erklärung des Exporteurs gegenüber der Ausfuhrzollstelle, die den Export von Waren aus einem Land belegt und die Einhaltung von Exportbeschränkungen und -vorschriften sicherstellt.
- Einfuhrzolldokumente: Diese Dokumente, wie z. B. die Einfuhranmeldung, werden bei der Einfuhrzollstelle des Bestimmungslandes vorgelegt, um die Einfuhr von Waren zu genehmigen und die erforderlichen Zollgebühren und Steuern zu erheben.
- Versanddokumente: Versanddokumente, wie das Konnossement oder der Frachtbrief, belegen den Vertrag zwischen dem Verlader und dem Spediteur und enthalten Informationen über den Transportweg und die Lieferbedingungen.
Zentrale Zolldokumente bei der Einfuhr von Waren sind das Ursprungszeugnis und die Einfuhrgenehmigung.
Für die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen kann weiterhin bei der Einfuhr einer Ware die Vorlage einer Konformitätsbescheinigung oder Verzichtserklärung erforderlich sein.
FAQs zur EU-Verzollung:
ATLAS ist das elektronische System der deutschen Zollverwaltung zur digitalen Abwicklung aller Zollformalitäten. Unternehmen übermitteln darüber ihre Ein‑, Ausfuhr‑ und Transitdokumente vollständig elektronisch an den Zoll.
ATLAS Zoll (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)
- Elektronisches Zollsystem Deutschlands zur automatisierten Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
- Ersetzt papierbasierte Zollprozesse durch digitale EDIFACT- und XML‑Nachrichten für schnellere, sichere Abläufe.
- Zentrale Datenspeicherung ermöglicht Zollämtern und Hauptzollämtern direkten Zugriff auf Anmeldungen und Vorgänge.
- Pflicht für nahezu alle Ausfuhrsendungen, außer Kleinsendungen bis 1.000 € ohne Verbote/Beschränkungen.
- Hohe Verfügbarkeit & Sicherheit als moderne IT‑Systemlandschaft der deutschen Zollverwaltung.
Der AEO F-Status bestätigt besondere Zuverlässigkeit und Sicherheit eines Unternehmens im internationalen Handel. Er führt zu weniger Kontrollen, schnelleren Abfertigungen und erleichterten zollrechtlichen Verfahren, um Lieferketten zu sichern.
ATLAS erkennt den AEO F-Status automatisch anhand der EORI‑Nummer. Dadurch werden AEO F‑Unternehmen im Risikoanalyse‑Modul seltener für Prüfungen ausgewählt und profitieren von beschleunigten Abläufen.
Der HS-Code (Harmonized System Code) ist ein international standardisiertes, mindestens sechsstelliger Zahlencode zur Klassifizierung von Handelswaren, entwickelt von der Weltzollorganisation. Er ermöglicht Zollbehörden weltweit, Waren eindeutig zu identifizieren, Zölle und Steuern korrekt zu berechnen sowie Import-/Exportbeschränkungen anzuwenden.
Die EU-Verzollung wird oft Zollverfahren 42genannt und ist ein Verfahren für Importe aus Nicht-EU-Ländern, das die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei der Einfuhr entfallen lässt, wenn die Ware in einen anderen EU-Staat weitergeliefert wird. Es erfordert eine steuerliche Registrierung im Importland und ist besonders für Schweizer Exporteure relevant, um Waren effizient in den EU-Markt zu bringen.
Voraussetzungen: Der Importeur muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im ersten EU-Land besitzen und die Ware in ein anderes EU-Land transportieren
E-Commerce (Kleinsendungen): Seit Juli 2021 unterliegen alle Importe aus Drittstaaten der Einfuhrumsatzsteuer, wobei Sendungen unter 150 Euro zollfrei sind, aber versteuert werden müssen.
Die übliche Dokumentation umfasst eine Handelsrechnung, eine Packliste, Transportdokumente (CMR, AWB, BL), eine Vollmacht und Ursprungszeugnisse. Je nach Produkt können zusätzliche Genehmigungen oder Konformitätsbescheinigungen erforderlich sein.
Die Zölle basieren auf der korrekten HS-Code-Klassifizierung und dem Ursprungsland. Die Mehrwertsteuer richtet sich nach den nationalen Steuervorschriften. Gerlach bietet präzise Vorberechnungen an, um unerwartete Kosten zu vermeiden
Die Abfertigungszeiten variieren je nach Dokumentations- und Prüfanforderungen. Mit vollständigen Unterlagen und unseren elektronischen Ablagesystemen werden die meisten Sendungen innerhalb weniger Stunden bis maximal zwei Tagen abgefertigt.
Unsere Experten koordinieren sich mit den Behörden, vertreten Ihr Unternehmen während der Inspektion und sorgen dafür, dass Ihre Waren mit minimalen Verzögerungen abgefertigt werden.
Nein. Die EU verfolgt einen einheitlichen Zollrahmen, der in allen Mitgliedstaaten gilt. Das Vereinigte Königreich und die Schweiz sind jedoch nicht Teil der EU-Zollunion, daher unterscheiden sich ihre Verfahren, Zölle und Mehrwertsteuerbestimmungen. Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz tätig ist, finden Sie auf unseren entsprechenden Seiten maßgeschneiderte Informationen.
FAQs zur Verbrauchssteuer:
Verbrauchssteuern sind indirekte Steuern in Deutschland, die den Verbrauch oder Gebrauch spezifischer Waren belasten. Sie werden auf Güter wie Energie, Alkohol, Tabak, Kaffee und Strom erhoben, direkt beim Hersteller oder Händler (z.B. durch den Zoll) erhoben und über den Verkaufspreis an den Endverbraucher weitergegeben.
- Indirekte Steuer: Der Steuerschuldner (Unternehmen) ist nicht der Steuerträger (Verbraucher).
- Hauptarten in Deutschland: Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer (inkl. Bier- und Schaumweinsteuer), Kaffeesteuer.
- Erhebung: Die Verwaltung erfolgt durch den Zoll, die Steuer entsteht meist bei Entnahme aus dem Steuerlager oder Überführung in den freien Verkehr.
- Ziel: Einnahmequelle für den Bund, oft auch Lenkungsfunktion (z.B. Gesundheitsschutz, Umweltschutz).
- Beispiele: Die Energiesteuer ist mit über 35 Milliarden Euro die einnahmestärkste Verbrauchssteuer.
Die Verbrauchssteuer wird nach dem Bestimmungslandprinzip erhoben, d.h. in dem Land, in dem die Ware verbraucht wird.
- Ihre verbrauchsteuerrechtliche Erlaubnis Sie müssen als Versender oder Empfänger eine gültige Erlaubnis besitzen, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung zu versenden oder zu empfangen. Diese wird von der Zollverwaltung erteilt.
- Verbrauchsteuernummer / Steuerlager-Informationen Um durch die Zollbehörden eindeutig identifizierbar zu sein benötigen wir die Verbrauchsteuernummer. Falls Sie ein Steuerlager betreiben, sind die Lagerdaten relevant.
- Art und Menge der Waren Angaben zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren (z. B. Alkohol, Tabak, Energieerzeugnisse, Kaffee) sowie deren Mengen sind erforderlich, da die Steuer nach Volumen oder Gewicht berechnet wird.
- Bestimmungsland und Empfänger Da die Verbrauchsteuer nach dem Bestimmungslandprinzip erhoben wird, müssen wir wissen wohin die Waren geliefert werden und wer sie empfängt.
- Sicherheitsleistung / Verantwortung Der Spediteur oder ein Dritter muss ggf. eine Sicherheitsleistung für die Beförderung erbringen. Dazu muss klar sein, auf wessen Veranlassung die Waren das Steuerlager verlassen.
- Dokumentation im EMCS-System Für innergemeinschaftliche Beförderungen ist das elektronische Verwaltungsdokument (EMCS) verpflichtend. Wir benötigen daher alle Daten, um die Beförderung korrekt im System anzumelden.
FAQs zum Akkreditiv:
Mit einem Dokumentenakkreditiv schaffen Unternehmen Sicherheit im internationalen Handel. Die Bank garantiert die Zahlung, sofern alle geforderten Dokumente den vereinbarten Vorgaben entsprechen. Wir begleiten Sie bei der Dokumentenerstellung, prüfen Unterlagen auf Vollständigkeit und helfen dabei, Fehler, Verzögerungen und unnötige Risiken in der Zahlungsabwicklung zu vermeiden.
Kernaspekte der Akkreditiv-Zolldienstleistung:
- Risikominimierung: Der Exporteur erhält sein Geld, sobald er die korrekten Versand- und Zolldokumente einreicht.
- Dokumentenprüfung: Zollagenturen prüfen, ob Konnossement, Handelsrechnung und Ursprungszeugnisse den strengen Vorgaben des Akkreditivs entsprechen.
- Ablauf: Der Importeur eröffnet das Akkreditiv bei seiner Bank; nach Lieferung und Dokumentenprüfung durch die avisierende Bank erfolgt die Zahlung.
Akkreditive eignen sich besonders für Geschäfte mit neuen Kunden oder in unsicheren Märkten.
FAQs zur Zolllagerung:
Ein Zolllager ermöglicht die zeitlich unbegrenzte Lagerung von Waren unter Zollaufsicht. Darüber hinaus sind bestimmte Handhabungen wie Umpacken oder Neuetikettieren zulässig. In einem temporären Lager dürfen Waren hingegen maximal 90 Tage verbleiben. Die zulässigen Tätigkeiten beschränken sich dort auf einfache Maßnahmen wie Wiegen oder Messen.
Ja, die gemeinsame Lagerung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch eine eindeutige Trennung der Warenbestände sowie eine lückenlose Dokumentation. Der jeweilige Zollstatus wird für jede Warenkategorie separat erfasst und dokumentiert.
Für Waren aus Nicht-EU-Ländern, die unter zollrechtlicher Überwachung stehen, sind finanzielle Sicherheiten erforderlich. Die eigentlichen Zollabgaben und Steuern entstehen jedoch erst, wenn die Waren in den freien Verkehr überführt werden.
Im Zolllager können Waren für verschiedene Zwecke bearbeitet werden, ohne ihren wesentlichen Charakter zu verändern. Dazu gehören beispielsweise Umpacken, Neuetikettieren, Zusammenstellen von Sendungen, Konservierungsmaßnahmen oder das Anbringen einer CE-Kennzeichnung.
Bei der Gestellung wird eine zollpflichtige Sendung der zuständigen Zollbehörde gemeldet und für eine mögliche Prüfung bereitgestellt. Im Rahmen einer Zollbeschau kann der Zoll die Ware kontrollieren. Nach erfolgreicher Prüfung werden die erforderlichen Ausfuhrdokumente freigegeben.
Für eine reibungslose Abwicklung ist die korrekte Angabe der Versenderadresse besonders wichtig. Sie dient dem Zoll als möglicher Ort für eine Warenkontrolle. Nach Abgabe der Ausfuhranmeldung kann die Zollbehörde innerhalb von 24 bis 48 Stunden eine Prüfung veranlassen. Erst anschließend erfolgt die endgültige Abfertigung der Sendung.
Eine Zollbeschau ist ein regulärer Bestandteil der Zollabwicklung. In vielen Fällen erfolgt sie im Rahmen einer stichprobenartigen Kontrolle.

